Ein erneutes Hallo in diesen Kreis von Betroffenen der Corona-Pandemie,
das Bundeskabinett hat am 12. Juni Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.
Wer in diesen Kreis von Betroffenen fällt, kann für die Monate Juni bis August 2020 (3 Monate Laufzeit) einen Zuschuss von bis zu max. EUR 150.000,00 beantragen. Es handelt sich um einen staatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss (Ausnahme: das Unternehmen wird nicht bis August 2020 fortgeführt). Die Anträge sind über den jeweiligen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu stellen.
Hier die wichtigsten Eckpunkte:
Wer kann beantragen? Kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige, selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Beantragung? Voraussetzung ist eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie. Das wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Wie hoch ist die Förderung? Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von 3 Monaten von Juni-August 2020. In diesem Zeitraum wird ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt in Höhe von: 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch 50 Prozent bei Einbruch zwischen 50 und 70 Prozent 40 Prozent bei Einbruch zwischen 40 und unter 50 Prozent
Zudem gilt: – Die max. Förderung beträgt EUR 150.000 für 3 Monate. – Bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten beträgt der max. Erstattungsbetrag EUR 9.000 für 3 Monate. – Bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten beträgt der max. Erstattungsbetrag EUR 15.000 für 3 Monate. – In begründeten Ausnahmefällen, Kleinunternehmen mit sehr hohen Fixkosten, können diese Höchstbeträge überschritten werden.
Wie laufen die Antragstellung und die Abrechnung ab? Anträge sind über den jeweiligen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu stellen.
Zunächst müssen die erstattungsfähigen Fixkosten bestimmt werden. Dazu zählen fortlaufende, im Förderzeitraum Juli-August 2020 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte Kosten, wie – Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die für die Ausübung der Geschäftstätigkeit erforderlich sind – Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen – Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen – Grundsteuern – Kosten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und vieles mehr.
Nach Programmende, also nach August 2020, findet eine Soll-Ist-Abrechnung statt. Zu viel gezahlte Zuschüsse sind dann zurückzuzahlen oder es werden Zuschüsse nachträglich aufgestockt.
Nähere Informationen gibt es hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=12
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Hallo in diesen Kreis von Betroffenen der Corona-Pandemie,
die Corona-Krise bestimmt noch immer unser gesellschaftliches, soziales, kulturelles und wirtschaftliches Leben. Die Folgen in jeglicher Hinsicht sind nicht abzusehen. Trotz Lockerungen herrscht in vielen Bereichen noch totaler Stillstand oder ein sehr zaghaftes Erwachen auf niedrigem Niveau.
Die Bundesregierung hat vergangene Woche ein gigantisches Konjunktur- und Hilfspaket auf den Weg gebracht, das noch innerhalb dieses Monats in Gesetzesform gegossen werden soll.
Davon unabhängig gibt es schon jetzt folgende, teilweise neue Hilfsprogramme:
1. Hamburg-Kredit Liquidität (HKL)
– Antragstellung seit dem 29.05.2020 möglich.
– Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen sowie Existenzgründer und Vereine.
– Das zinsgünstige Darlehen soll helfen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, die unmittelbar auf die COVID-19-Krise zurückzuführen sind und kann für die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen eingesetzt werden.
– Die Darlehenshöhe liegt bei mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 250.000.
– Darlehenslaufzeit 10 Jahre, 5 Jahre tilgungsfrei, Zinssatz für die ersten 5 Jahre 1% p.a.
– Das Darlehen kann über die Hausbank beantragt werden.
Link für nähere Informationen:
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hkl
2. Der Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ)
– Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) steht Familien mit kleinem Einkommen eine Unterstützung in Höhe von maximal EUR 185 pro Monat und Kind zu, zusätzlich zum Kindergeld.
– Im Rahmen der Corona-Krise wird der Kinderzuschlag nun zu einem Notfall-KiZ angepasst. Er soll zügig helfen, wenn Familien jetzt Einkommenseinbrüche erleiden und plötzlich nur noch ein kleines Einkommen erzielen. Dafür werden folgende Regelungen getroffen:
– Bei Anträgen auf Kinderzuschlag, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. September 2020 gestellt werden, wird das Einkommen der Eltern nicht wie bisher anhand der letzten sechs Monate, sondern nur anhand des letzten Monats vor Antragstellung geprüft. Für Anträge im April ist also das Einkommen aus März relevant, für Anträge im Mai das von April. So kann besser auf kurzfristige Einkommenseinbußen reagiert werden.
– Außerdem müssen Eltern keine Angaben mehr zum Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. An den Einkommensgrenzen ändert sich nichts.
Link für nähere Informationen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/notfall-kiz
3. Förderkredit Kultur Fördermodul Corona
– Direkt von der IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) vergebene Rettungsdarlehen für Betriebsmittel bis maximal EUR 150.000 für Kultureinrichtungen aus Hamburg, die durch die Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
Link für nähere Informationen:
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-foerderkredit-kultur
4. Förderkredit Sport Fördermodul Corona
– Direkt von der IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) vergebene Rettungsdarlehen für Betriebsmittel bis maximal EUR 150.000 für Sportvereine, Organisatoren von Sportveranstaltungen etc. aus Hamburg, die durch die Corona- COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
Link für nähere Informationen:
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-foerderkredit-sport
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Liebe Anwohner, Gewerbetreibende, Nachbarn und Interessierte,
unser Leben wird noch immer von einem Virus bestimmt. Jeder versucht auf seine Weise, mit dieser Situation umzugehen.
Den meisten Gewerbetreibenden, Unternehmern, Künstlern, Freiberuflern muss es so vorkommen, als hätte jemand den Stecker gezogen. Umsätze sind von einem Tag auf den anderen auf Null gefallen, die Kosten aber nicht. Staatliche Unterstützungsprogramme fahren langsam an, reichen aber nicht.
In unserem letzten Newsletter hatten wir bereits eine Übersicht der Corona-Hilfsprogramme gegeben. Hier noch einige neu hinzugekommene bzw. noch nicht erwähnte Anlaufstellen und Programme:
1. Kreditprogramme der KfW
Die Anträge für diese Kredite sind über die Hausbank zu stellen. Brandneu ist der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Dieser Kredit wird zu 100% von der KfW verbürgt, es erfolgt somit keine Risikoprüfung durch die Hausbank. Anträge sollen kurzfristig möglich sein, bitte regelmäßig auf der KfW-Homepage nachschauen.
2. Der Verein „Unternehmer ohne Grenzen“ (UoG)
Gegründet von Unternehmerinnen und Unternehmern im Jahr 2000 konzentriert sich der Verein auf die Stärkung der lokalen Wirtschaft, die Förderung von Existenzgründungen, insbesondere von Menschen mit Migrationshintergrund, sowie die Partizipation von Frauen am Wirtschaftsleben. Der Verein bietet vor dem Hintergrund der Corona-Krise mehrsprachige telefonische und digitale Unterstützungsangebote zum Thema Corona-Hilfen für Familien (u.a. Notfall-Kindergeldzuschlag KIZ). Hotline: Tel. 040 537 988 685, Mo. & Mi. 9-17 Uhr sowie Di., Do. Fr. 9-15 Uhr
3. Handelskammer Hamburg
Die Handelskammer hat eine eigene Übersichtsseite zur Corona-Krise mit aktuellen Informationen und Links zu Antragsformularen und Hotlines eingerichtet.
Nun steht das Osterfest vor der Tür, und fast niemand wird dieses Osterfest so verbringen können wie geplant. Unter dem Motto „support your local“ möchten wir die Seite „altona bringt’s“ empfehlen: Hier sind für jeden Geschmack Ideen erhältlich, wie man die anstehenden Feiertage, aber auch die noch vor uns liegenden Krisenwochen bereichern kann. Leckere Speisen von unseren Lieblingsrestaurants, hausgemachte Kuchen aus Cafés, köstliche Weine als Begleiter selbstgekochter Speisen, Online Yoga und vieles mehr. „Altona bringt’s“ ist ein Zusammenschluss von Einzelhändlern, Unternehmern, Gastronomen, Kreativen, Freischaffenden und Initiativen aus Hamburg-Altona, für die Aufgeben keine Option ist. Motto: „Halten wir zusammen und bieten uns und unseren Kunden schnelle Abhilfe in Zeiten von Isolation und Verzicht.“
In diesem Sinne wünschen wir allen schöne Osterfeiertage.
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Liebe Anwohner, Gewerbetreibende, Nachbarn und Interessierte,
wir erleben eine Pandemie durch den Corona-Virus. Diese Pandemie hat das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben um uns herum und in vielen Ländern der Welt fast komplett zum Erliegen gebracht. Da niemand weiß, wie lange diese Krise andauern wird, sind auch die Folgen noch nicht einmal ansatzweise zu bemessen. Aber sie werden erheblich sein, denn fast jede Branche ist direkt oder indirekt betroffen.
Die Themen Verkehr und Mobilität in Ottensen greifen wir später wieder auf.
Heute möchten wir einen kurzen Überblick über die Corona-Hilfsprogramme geben.
1. Zuschüsse der IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
Die IFB legt für den Hamburger Senat ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler in existenzbedrohender „Corona-Schieflage“ auf, die sog. Hamburger Corona Soforthilfe (HCS). Es handelt sich um direkte Zuschüsse für Hamburger Unternehmen. Diese Zuschüsse sind einmalig und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Solo-Selbständige erhalten aus diesem Topf bis zu EUR 11.500 Soforthilfe, Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern EUR 14.000. Anträge können jetzt endlich, nach dem Überwinden technischer Probleme, online unter folgendem Link gestellt werden: Link zum Online-Antragsformular
2. Die Firmenhilfe ist die städtische Hotline zur Unterstützung von Selbständigen (Freiberufler, Solo-Selbständige, und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) in Hamburg. Die Firmenhilfe berät insbesondere in Notsituationen unkompliziert und kostenlos über einen Telefonservice 040-43216949 sowie durch webbasierte Angebote.
3. Kreditprogramme der KfW
Die Anträge für diese Kredite sind über die jeweilige Hausbank zu stellen. Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind: Der sog. ERP-Gründerkredit-Universell Kondition für sog. KMUs (kleine und mittlere Unternehmen: 1,00% bis 1,46% p.a.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gründen-Nachfolgen/Förderprodukte/ERP-Gründerkredit-Universell-(073_074_075_076)/
Für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind: Der sog. KfW-Unternehmerkredit Kondition für KMUs: 1,00 bis 1,46% p.a. – https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
Eine Übersicht weiterer Möglichkeiten und Ansprechpartner zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen wie z.B. Stundung von Krankenkassenbeiträgen oder steuerliche Unterstützungsmaßnahmen der Finanzämter ist u.a. auf der Haspa-Homepage zu finden.
Die lebhaften und kontroversen Diskussionen um ein zukunftsgerichtetes Mobilitätskonzept in unserem Stadtteil, aus denen unsere Initiative „Ottensen bewegt“ hervorging, hat gezeigt, dass die Menschen hier kritische Geister sind, die mitreden und einbezogen werden wollen. Wir möchten daher folgende Webseite empfehlen, die ein Diskussionsangebot rund um die Corona-Krise macht: www.coronatoday.de Die Webseite stammt vom selben Internetprofi, der auch die Homepage unserer Initiative gestaltet. Beiträge werden daher gewohnt professionell behandelt.
Bitte bleibt gesund, solidarisch und konstruktiv-kritisch!
Eure „Ottensen bewegt“-Mitbewohner/Innen und Gewerbetreibenden